Hinweisgebersystem

Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937/EU) legen einen standardisierten Schutz für hinweisgebende Personen fest. Das Hinweisgeben (Whistleblowing) meint die Mitteilung von Informationen über Missstände mit negativen Auswirkungen für das Unternehmen. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die Wissen über Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen weitergeben. Es verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen und soll sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird. 

Alle Mitarbeitenden unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben. Ebenso dient das System der Verhinderung und Prävention von Verstößen.

Hinweis abgeben

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